Wer darf den E-Check durchführen?

Ein E-Check bzw. eine DGUV V3 Prüfung darf nicht von jeder beliebigen Person durchgeführt werden. Wer qualifiziert ist und worauf Sie achten sollten.


 Die Elektrofachkraft

Verantwortlich für die eigentliche Prüfung ist immer eine Elektrofachkraft - also eine Person mit einschlägiger elektrotechnischer Ausbildung, praktischer Erfahrung und Kenntnis der relevanten Normen und Vorschriften. Nur so ist gewährleistet, dass Gefährdungen zuverlässig erkannt und die Prüfung normgerecht dokumentiert wird.

 Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)

Für bestimmte einfache Teiltätigkeiten - etwa Sichtprüfungen - können auch elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) unter Anleitung und Verantwortung einer Elektrofachkraft eingesetzt werden. Die eigentliche fachliche Bewertung und Freigabe verbleibt jedoch stets bei der Elektrofachkraft.

 Warum die Qualifikation zählt

Wird ein E-Check von unqualifiziertem Personal durchgeführt, drohen nicht nur unentdeckte Sicherheitsmängel, sondern im Schadensfall auch der Verlust der Nachweiswirkung gegenüber Versicherern und Berufsgenossenschaft. Ein Prüfprotokoll entfaltet seine rechtliche Wirkung nur, wenn es von einer tatsächlich befähigten Person erstellt wurde - mehr dazu in unserem Artikel Warum sich der E-Check lohnt.

 Auch für Privatpersonen relevant

Auch wenn Sie als Privatperson Ihr Zuhause prüfen lassen möchten, sollten Sie auf eine qualifizierte Elektrofachkraft bestehen - mehr dazu in unserem Artikel E-Check für Privathaushalte. Nur so ist gewährleistet, dass die Prüfung tatsächlich Sicherheit schafft und im Bedarfsfall gegenüber der Versicherung als Nachweis dient.

 Unsere Elektrofachkräfte in Bayern

Bei der EL-Concept GmbH führen ausschließlich geschulte Elektrofachkräfte die Prüfungen durch - mit standardisierten Abläufen, die auch bei Großprojekten mit mehreren Tausend zu prüfenden Geräten eine gleichbleibend hohe Qualität sicherstellen. Bei Fragen zur Qualifikation unserer Techniker sprechen Sie uns gerne an.

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