DGUV V3 Prüffristen im Überblick
Die DGUV Vorschrift 3 schreibt keine für alle Betriebsmittel identische Prüffrist vor. Wie oft ein E-Check fällig wird, hängt von der Art des Betriebsmittels und seiner Einsatzumgebung ab.
⁂ Ortsveränderliche Betriebsmittel
Für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel - etwa Elektrowerkzeuge, Verlängerungsleitungen oder Küchengeräte - hat sich in der Praxis ein Wiederholungsintervall von 6 Monaten etabliert, auf Baustellen teils nur 3 Monate. In Bürobereichen mit geringerer Fehlerquote sind nach entsprechender Einstufung auch längere Intervalle möglich. Details zur genauen Definition finden Sie in unserem Grundlagenartikel Prüfung ortsveränderlicher Geräte.
⁂ Ortsfeste Anlagen und Betriebsmittel
Ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel - etwa Schaltschränke oder die Elektroinstallation eines Gebäudes - werden in der Regel alle 4 Jahre geprüft, in Betriebsstätten und Räumen besonderer Art bereits jährlich. Mehr zur Abgrenzung lesen Sie in unserem Artikel Prüfung ortsfester Anlagen sowie in unserer kurzen Gegenüberstellung Ortsfest vs. ortsveränderlich.
⁂ Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen
Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nicht stationären Anlagen sollten monatlich, Fehlerstrom-, Differenzstrom- und Fehlerspannungs-Schalter in stationären und nicht stationären Anlagen halbjährlich (bzw. arbeitstäglich durch den Benutzer per Prüftaste) kontrolliert werden.
⁂ Richtwerte auf einen Blick
| Betriebsmittel | Übliche Prüffrist |
| Ortsveränderliche Betriebsmittel (Büro/Gewerbe) | 6 Monate |
| Ortsveränderliche Betriebsmittel auf Baustellen | 3 Monate |
| Ortsfeste Anlagen (allgemein) | 4 Jahre |
| Ortsfeste Anlagen in Räumen besonderer Art | 1 Jahr |
| Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (nicht stationär) | 1 Monat |
Die tatsächliche Frist ergibt sich immer aus einer individuellen Gefährdungsbeurteilung durch eine Elektrofachkraft und kann im Einzelfall abweichen.
⁂ Wer legt die Frist für Ihren Betrieb fest?
Die verbindliche Festlegung des Prüfintervalls erfolgt im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung und unter Berücksichtigung der bisherigen Prüfergebnisse - mehr dazu in unserem Artikel Wer darf den E-Check durchführen? Bei der ersten Prüfung orientieren wir uns an den gängigen Richtwerten und passen das Intervall danach gemeinsam mit Ihnen an die tatsächliche Fehlerquote an.
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