DGUV V3 Prüffristen im Überblick

Die DGUV Vorschrift 3 schreibt keine für alle Betriebsmittel identische Prüffrist vor. Wie oft ein E-Check fällig wird, hängt von der Art des Betriebsmittels und seiner Einsatzumgebung ab.


 Ortsveränderliche Betriebsmittel

Für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel - etwa Elektrowerkzeuge, Verlängerungsleitungen oder Küchengeräte - hat sich in der Praxis ein Wiederholungsintervall von 6 Monaten etabliert, auf Baustellen teils nur 3 Monate. In Bürobereichen mit geringerer Fehlerquote sind nach entsprechender Einstufung auch längere Intervalle möglich. Details zur genauen Definition finden Sie in unserem Grundlagenartikel Prüfung ortsveränderlicher Geräte.

 Ortsfeste Anlagen und Betriebsmittel

Ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel - etwa Schaltschränke oder die Elektroinstallation eines Gebäudes - werden in der Regel alle 4 Jahre geprüft, in Betriebsstätten und Räumen besonderer Art bereits jährlich. Mehr zur Abgrenzung lesen Sie in unserem Artikel Prüfung ortsfester Anlagen sowie in unserer kurzen Gegenüberstellung Ortsfest vs. ortsveränderlich.

 Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen

Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nicht stationären Anlagen sollten monatlich, Fehlerstrom-, Differenzstrom- und Fehlerspannungs-Schalter in stationären und nicht stationären Anlagen halbjährlich (bzw. arbeitstäglich durch den Benutzer per Prüftaste) kontrolliert werden.

 Richtwerte auf einen Blick

Betriebsmittel Übliche Prüffrist
Ortsveränderliche Betriebsmittel (Büro/Gewerbe) 6 Monate
Ortsveränderliche Betriebsmittel auf Baustellen 3 Monate
Ortsfeste Anlagen (allgemein) 4 Jahre
Ortsfeste Anlagen in Räumen besonderer Art 1 Jahr
Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (nicht stationär) 1 Monat

Die tatsächliche Frist ergibt sich immer aus einer individuellen Gefährdungsbeurteilung durch eine Elektrofachkraft und kann im Einzelfall abweichen.

 Wer legt die Frist für Ihren Betrieb fest?

Die verbindliche Festlegung des Prüfintervalls erfolgt im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung und unter Berücksichtigung der bisherigen Prüfergebnisse - mehr dazu in unserem Artikel Wer darf den E-Check durchführen? Bei der ersten Prüfung orientieren wir uns an den gängigen Richtwerten und passen das Intervall danach gemeinsam mit Ihnen an die tatsächliche Fehlerquote an.

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