Ortsfest vs. ortsveränderlich - kurz erklärt
Zwei Begriffe, die in jeder Prüfnorm auftauchen - hier die kurze Gegenüberstellung. Für die ausführliche Erklärung verweisen wir auf unsere beiden Grundlagenartikel.
⁂ Ortsfeste Betriebsmittel
Als ortsfest gelten elektrische Anlagen und Betriebsmittel, die fest installiert sind oder aufgrund ihrer Bauart nicht ohne Weiteres bewegt werden - etwa Verteilerschränke, fest verdrahtete Maschinen oder die Elektroinstallation eines Gebäudes selbst. Ausführliche Details finden Sie in unserem Artikel Prüfung ortsfester Anlagen.
⁂ Ortsveränderliche Betriebsmittel
Als ortsveränderlich gelten Betriebsmittel, die während des Gebrauchs bewegt werden oder häufig an unterschiedlichen Orten zum Einsatz kommen - etwa Elektrowerkzeuge, Verlängerungsleitungen oder mobile Küchengeräte. Ausführliche Details finden Sie in unserem Artikel Prüfung ortsveränderlicher Geräte.
⁂ Der Unterschied auf einen Blick
| Ortsfest | Ortsveränderlich | |
| Beispiele | Schaltschränke, Verteilungen, Gebäudeinstallation | Elektrowerkzeuge, Verlängerungskabel, Kaffeemaschinen |
| Prüfnorm | DIN VDE 0105-100 | DIN VDE 0701-0702 |
| Übliche Prüffrist | 4 Jahre (Räume besonderer Art: 1 Jahr) | 6 Monate (Baustelle: 3 Monate) |
⁂ Warum die Unterscheidung wichtig ist
Aus der Einordnung ergeben sich unterschiedliche Prüfmethoden und -intervalle - mehr dazu in unserem Artikel DGUV V3 Prüffristen im Überblick. In der Praxis gibt es auch Grenzfälle, etwa Maschinen auf Rollen, die zwar bewegt werden können, aber überwiegend ortsfest betrieben werden. Die korrekte Einordnung erfordert Erfahrung und ist Teil der fachlichen Bewertung durch eine Elektrofachkraft - mehr dazu in unserem Artikel Wer darf den E-Check durchführen?
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